Bildungsgutschein-Check: Habe ich Anspruch?

Der Bildungsgutschein übernimmt die vollen Kosten einer Weiterbildung — aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die häufigste Ursache für eine Ablehnung ist dabei kein fehlender Anspruch, sondern die falsche Reihenfolge: Wer erst bucht und dann fragt, bekommt nichts mehr erstattet. Die folgenden vier Fragen ordnen Ihre Situation anhand der gesetzlichen Voraussetzungen ein.

Wie ist Ihre berufliche Situation?

Die Förderung soll Arbeitslosigkeit beenden oder verhindern oder einen fehlenden Berufsabschluss nachholen (§ 81 Abs. 1 SGB III).

Haben Sie einen anerkannten Berufsabschluss?

Ohne Berufsabschluss ist die Förderung ausdrücklich vorgesehen — das spricht deutlich dafür.

Haben Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gesprochen?

Das Beratungsgespräch muss VOR dem Kursbeginn stattfinden. Wer zuerst bucht und dann fragt, bekommt nichts mehr erstattet.

Ist die gewünschte Weiterbildung zugelassen (AZAV)?

Gefördert werden nur Maßnahmen zugelassener Träger. In unserer Kurssuche können Sie gezielt nach Angeboten mit Bildungsgutschein filtern.